Regionalentwicklung erklärt aus analytischer Sicht sozio-ökonomische und umweltbezogene Prozesse innerhalb einer Region. Aus normativer Sicht soll damit die sozio-ökonomische und umweltbezogene Situation innerhalb der Region verbessert werden. Es geht z.B. um die Frage, wie eine Region nachhaltig entwickelt werden kann. Als Region wird dabei meist eine subnationale Raumeinheit gesehen.
Die Faktoren und Akteure, welche die Entwicklung einer Region beeinflussen können, sind unzählig und schwer zu systematisieren. Generell gibt es von Seiten der Politik viele Maßnahmen (z. B. Förderprogramme), die direkt darauf abzielen die Entwicklung einer Region positiv zu beeinflussen. Diese finden sich auf allen politischen Ebenen: von der europäischen Ebene mit der Regionalpolitik der Europäischen Union bis zur lokalen Ebene mit Wirtschaftsförderungen und Klima- und Regionalmanagements. Abgesehen von finanziellen Instrumenten – oft in Form von Förderprogrammen – versucht die Politik auch mit rechtlichen oder persuasiven Instrumenten Regionen zu stärken.
Weitere Akteure, welche die Entwicklung einer Region beeinflussen können, sind neben dem öffentlichen Sektor die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft. So haben beispielsweise unternehmerische Entscheidungen an einem bestimmten Ort zu investieren immer auch Auswirkungen auf die Entwicklung einer Region. Aber auch die Bevölkerung kann durch Initiativen oder Protestbewegungen Einfluss nehmen (z. B. für oder gegen Windkraft, für oder gegen eine Umgehungsstraße usw.).
Der Landkreis Haßberge ist natürlich nicht untätig, wenn es darum geht, den Landkreis als Wirtschafts-, Lebens-, Wohn-, Bildungs- oder Kulturraum positiv zu entwickeln. Auch Klimaschutz und (regenerative) Energieerzeugung und -versorgung gehören selbstverständlich dazu. Viele Initiativen und Maßnahmen werden dabei gemeinsam ergriffen - sei es auf kommuanler Ebene mit den 4 sog. Allianzen, mit Nachbarlandkreisen oder gar auf Ebene der Region Mainfranken oder der Europäischen Metropolregion Nürnberg.
Regionalentwicklung, aber auch die Entwicklung von Unternehmen (oder deren Produkte) wird meist durch staatliche Förderprogramme (Zuschüsse und/oder Darlehen) unterstützt. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten und am häufigsten in Anspruch genommenen Förderprogramme.
Dabei gilt stets der Grundsatz
"Erst Fördermittel beantragen und die Bewilligung abwarten, dann erst mit der Maßnahme beginnen"
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Fördermittel werden im ländlichen Raum und in wirtschaftlichen schwachen Gebieten (C-,D- und sonstige Fördergebiete) sowie in den bayerischen Tourismusgebieten eingesetzt.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) geregelt.
Es besteht die Möglichkeit BRF-Förderanträge (gewerbliche Wirtschaft, Tourismuswirtschaft und sämtliche Sonderprogramme) bei allen Regierungen im Rahmen eines Pilotprojektes auch online zu stellen. Voraussetzung ist, dass Nutzer und Investor der Maßnahme identisch sind. Vor der Online-Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung empfohlen. Im Falle einer Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto sind eine Antragstellung in Papierform und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich (Ausnahme zur BRF-Richtlinie).
Unterstützt werden insbesondere in klein- und mittelständischen Betrieben Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse. Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt. Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 200.000 Euro.
Vor der Online-Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung empfohlen.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung (z.B. Investitionen, die zu Vorbereitung einer DEHOGA-(Höher-)Klassifizierung dienen, in moderne IuK-Technologien in den Gästezimmern, in die Barrierefreiheit oder in besondere Gästebereiche); der Vollzug des Sonderprogramms erfolgt nach den bewährten Regularien der gewerblichen Regionalförderung.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, grundsätzlich ab 10 Betten; bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus können in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe gefördert werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf ("RmbH") 200.000 Euro.
Vor der Online-Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung empfohlen.
Der Digitalbonuns Bayern unterstützt kleine Unternehmen,
Von der Förderung ausgeschlossen sind einige wenige Katalogberufe.
Die geförderten Unternehmen sollen digitaler und sicherer werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn analoge Tätigkeiten digitalisiert oder wenn durch den Einsatz von IKT-Hard- und Software vorher unverbundene Teilprozesse digital miteinander verbunden werden und so ein weitgehend durchgängiger digitaler Prozess erreicht (Vernetzung) oder die IT-Sicherheit verbessert wird. Der Digitalbonus soll auch bei den Unternehmen einen Digitalisierungsanreiz setzen. Besteht bereits eine gesetzliche Verpflichtung für die Anschaffung einer Software oder Hardware, sind die Kosten nicht förderfähig.
Die Förderkonditionen sind in der Förderrichtlinie Digitalbonus geregelt.
Vor der Online-Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierungempfohlen.
Innovationsgutscheine führen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen heran und machen sie so fit für die Herausforderungen der Zukunft. In erster Linie sollen die Hemmschwellen abgebaut werden, die es gerade bei kleineren Betrieben gegenüber wissenschaftlicher Unterstützung noch gibt.
Der Innovationsgutschein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung technisch beziehungsweise technologisch innovativer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, indem er einen Teil externer Entwicklungskosten übernimmt. Der Basisfördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Kosten, und kann für Kleinunternehmen und Unternehmen aus „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ sowie bei Zusammenarbeit mit einer Hochschule oder vergleichbaren Forschungseinrichtung um jeweils 10 Prozentpunkte auf maximal 60 Prozent erhöht werden.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Nähere Informationen in der Richtlinie zum Forschungs- und Technologieförderprogramm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe“
Mit dem Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“ sollen auf Initiative des Bayerischen Landtages als Pilotprojekt nach Maßgabe der BRF Investitionsvorhaben von Kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter gezielt gefördert werden, soweit sie insbesondere die haushaltsrechtlichen Anforderungen der besonderen Anstrengung und der finanziellen Erfordernis staatlicher Unterstützung erfüllen.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) geregelt. Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 100.000 Euro in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) und 250.000 Euro außerhalb des RmbH bei genereller Herausnahme des wirtschaftsstarken Großraums München.
Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung empfohlen.
Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) sowie im Beiblatt geregelt. Eine Unterstützung durch das Sonderprogramm "Energieeffizienz in Unternehmen" erfolgt vorrangig im EFRE-Schwerpunktgebiet, d.h. in Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf in Bayern.
Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung empfohlen.
Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze (für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent) bestmöglich ausgeschöpft werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 30.000 Euro.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt.
Vor der Online-Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung empfohlen.
Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze bestmöglich ausgeschöpft werden. Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 30.000 Euro.
Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) geregelt.
Vor der Online-Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung empfohlen.
Die Förderung soll Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anregen und neugegründete Firmen unterstützen. Gefördert werden können technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen stehen und darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken.
Sofern noch kein beurteilungsreifes, tragfähiges technologisches Konzept für die Unternehmensgründung vorliegt, können Konzeptvorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung zu dessen Erstellung gefördert werden (Vorentwicklung).
Nähere Informationen in der Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“
Das Regionalmanagement Landkreis Haßberge setzt sich für die nachhaltige Gestaltung und Stärkung der Region ein. Mit vielfältigen, fach- und branchenübergreifenden Projekten arbeitet das Regionalmanagement daran, den Landkreis Haßberge zu einer zukunftsfähigen Region weiterzuentwickeln und ihre Attraktivität zu steigern. Ziel ist es, unterschiedlichste Akteure zusammenzubringen sowie gemeinsam die Potenziale der Region zu erkennen und zu fördern.
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Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Haßberge e.V. versteht sich als Initiator und Träger des gesamten LEADER-Prozesses innerhalb der Region. Ihre Aufgabe besteht darin, vorhandene Kompetenzen, Interessen und Potentiale im Sinne einer erfolgreichen Entwicklung der Region zu bündeln. Sie ist die Plattform der regionalen Akteure und trägt zum Aufbau von Netzwerken bei.
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und steht für „Liaison entre actions de développement de L´économie rurale” (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Durch das Förderprogramm LEADER werden innovative Projektideen gefördert. Diese Förderung soll die Entwicklung der ländlichen Räume vorantreiben und zusätzlich die Region stärken.
LEADER-Regionen sind räumlich abgegrenzte ländliche Gebiete, für die eine regionale Entwicklungsstrategie entwickelt wird, die für die Dauer der Förderphase gilt. Diese Strategie definiert Handlungsfelder und Ziele der Regionen und dient als Grundlage für die Auswahl von Projekten.
LEADER folgt dem Bottom-up-Ansatz. Das bedeutet, dass die Menschen vor Ort die regionale Entwicklungsstrategie mitgestalten, Projekte zur Erhaltung der Lebensqualität anstoßen und umsetzen. Die europäischen Fördergelder sollen dazu beitragen, Neues und Innovatives in den ländlichen Regionen zur ermöglichen, das Miteinander zu stärken und dadurch die Zukunftsfähigkeit der Dörfer zu sichern.
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