Der Digitalbonus Standard ermöglicht Unternehmen eine Förderung von bis zu 7.500 € für Ausgaben in den Bereichen Digitalisierung und IT-Sicherheit. Hierbei werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Gefördert werden unter anderem die Entwicklung und Einführung neuer digitaler Produkte und Prozesse sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit, wie die Implementierung von Firewall- und Netzwerksicherheitskomponenten.
Für besonders innovative Projekte, die über den Standard hinausgehen, kann der Digitalbonus Plus beantragt werden. Hier beträgt der maximale Förderbetrag 30.000 €, ebenfalls mit einer Förderquote von 50 Prozent. Damit lässt sich beispielsweise künstliche Intelligenz zur Verbesserung betrieblicher Ergebnisse oder die Nutzung moderner Simulationsmethoden implementieren.
Förderfähig sind dabei u.a.
- externe Dienstleistungen, z.B. Beratungen, die Implementierung digitaler Lösungen oder Schulungsmaßnahmen, die direkt mit der Einführung neuer Technologien verbunden sind;
- Software und IT-Systeme. Dazu zählen auch Cloud-Lösungen und die Migration von IT-Systemen;
- Robotik und Künstliche Intelligenz, z.B die Anschaffung von Roboter-Hardware und die Implementierung von KI-Anwendungen, die die Effizienz steigern oder neue Geschäftsfelder eröffnen;
- Investitionen in IT-Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Datensicherungssysteme und Netzwerksicherheitskomponenten. Diese Maßnahmen sollen Unternehmen vor Cyberangriffen schützen und die Sicherheit sensibler Daten gewährleisten.
- Projekte, die auf die Einführung von digitalen Zwillingen oder modernen Simulationstechniken abzielen, sind ebenfalls förderfähig. Diese Technologien helfen Unternehmen, komplexe Prozesse zu simulieren und zu optimieren.
Nicht förderfähig sind Standard-Hardware (Laptops, Smartphones etc.), Standard-Software (Office-Programme, einfache Webseiten und Webshops usw.) sowie Ersatzbeschaffungen und reine Beratungsleistungen ohne Implementierung einer Lösung.
Anträge für den Digitalbonus Bayern müssen online bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden. Dabei gilt, dass die Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten nach der Bewilligung abgeschlossen sein müssen. Um die Förderung zu erhalten, dürfen die Projekte vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.