Wichtig: Diese Schreiben sind nicht echt.
Wie uns die Steuerkanzlei Steinhäuser informiert hat, haben sich mehrere betroffene Mandanten in den vergangenen Tagen dazu bei ihnen gemeldet. Auch die Steuerberaterkammer hat am Wochenende eine entsprechende Warnung herausgegeben.
Die betrügerischen E-Mails kommen von Absenderadressen wie info@bzst-zahlungsfrist.com oder news@bzst-infos.de Diese Adressen sind frei erfunden und stehen in keinem Zusammenhang mit dem echten Bundeszentralamt für Steuern. Teilweise ist der Mail ein PDF-Dokument beigefügt, das auf den ersten Blick wie ein offizieller Steuerbescheid aussieht. Doch beim genaueren Hinsehen werden die Auffälligkeiten deutlich:
- die IBAN, auf die gezahlt werden soll, gehört zu einer Bank im Ausland (was man z.B. an den ersten beiden Buchstaben der IBAN erkennen kann).
- die angeblichen "Gebührenbescheide" enthalten Positionen mit Stückpreisen und wirken wie eine Rechnung – das ist unüblich für deutsche Steuerbescheide.
- eine schnelle Google-Suche nach der Domain oder der IBAN führt oft direkt zu Warnungen.
Die Empfehlung der Experten lautet deshalb:
- Öffnen Sie solche PDF-Anhänge nicht.
- Löschen Sie die E-Mail umgehend.
- Leisten Sie auf keinen Fall eine Zahlung.
- Im Zweifel: Rufen Sie Ihren Steuerberater an, bevor Sie reagieren oder zahlen.
Weitere offizielle Informationen zu dieser Betrugsmasche finden Sie direkt beim Bundeszentralamt für Steuern, in dem konkrete Beispiele für Betrugsversuche zu sehen sind.
Nachfolgend finden Sie eine Checkliste mit wichtigen Sicherheitstipps für Ihr Postfach (freundlicherweise von der Steuerkanzlei Steinhäuser erstellt und zur Verfügung gestellt - vielen Dank hierfür!)