Der Wirtschaftsraum

Landkreis Haßberge

Warnung vor Betrugsversuchen

Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassender Offenlegung von Umsatzzahlen?

Täuschend echtes Schreiben landet derzeit bei vielen Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen im eMail-Postfach. Die Betrüger machen nicht mal vor den Behörden selbst Halt.

Wie das “tatsächliche” Bundeszentralamt für Steuern auf seiner Internetseite vor der betrügerischen Gefahr warnt:

“Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von E-Mail-Adressen, wie z. B. poststelle@bzst.de-mail.de, teilweise auch mit der Domain-Endung @bzst.bund.de, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Es wird angegeben, dass aufgrund von unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen ein Ordnungsgeldverfahren anhängig ist.”

Das angehängte Schreiben wirkt im ersten Moment täuschend echt. Auffällig jedoch: hinter der in der Zahlungsaufforderung hinterlegten Bankverbindung verbirgt sich die SumUp Limited in Dublin. Außerdem ist es bei Schreiben des Finanzamtes völlig unüblich, den Namen eines “Sachverständigen” (oder gar Sachbearbeiters) als Kassenzeichen anzugeben.

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Sogar bei der Gemeinde Knetzgau wurde die Betrugsmasche versucht.