Nachdem es seit Mitte März vermehrt zu Änderungen von bayerischen Vorschriften zur Corona-Krise kommt und diese Bekanntmachungen sowohl über das Ministerialblatt als auch über das Gesetz-und Verordnungsblatt veröffentlicht werden, wird es immer schwieriger, die Rechtslage "lesbar" zu halten. Wir sind bemüht, lesbare Versionen für Sie vorzuhalten. Allein verbindlich sind jedoch stets die Bekanntmachungen in den beiden vg. Amtsblättern. Diese finden Sie auf der Internetseite https://www.verkuendung-bayern.de/
Das Infektionsschutzgesetz (Bundesvorschrift)
Um in der Corona-Pandemie bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen, hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Infektionsschutzgesetz geändert.
Die (16.) Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung- BayIfSMV
gültig ab 2. April
Neben dem Bund hat auch der Freistaat Bayern Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen. Mittlerweile gilt die 16. BayIfSMV.
Ab der 12. BayIfSMV ist vorgesehen, dass Landkreise (und kreisfreie Städte) jeweils den "amtlichen Inzidenzwert" feststellen, der zur Berurteilung von Maßnahmen nach den Vorschriften der BayIfSMV notwendig ist. Die amtlichen Bekanntmachungen des Landratsamtes Haßberge finden Sie im Amtsblatt auf der Internetseite www.hassberge.de/landratsamt-hassberge/amtsblatt.html.
(Empfohlen wird, stets gleich der Blick auf das aktuellste Amtsblatt aus dem Jahr 2021 zu werfen)